Seit dem 14.12.2019 gilt in Deutschland die neue Vorschrift zum Pflanzenpass! Worum es dabei geht und was das für Sie als Kunden bedeutet, lesen Sie hier.
Pflanzenpasspflichtige Pflanzen waren in der Vergangenheit beispielsweise die Vogelkirsche oder Roterle. Diese waren mit einer „#“ und dem entsprechenden Hinweis auf unseren Lieferscheinen gekennzeichnet. Seit dem 14.12.2019 sind nun deutlich mehr Pflanzengattungen pflanzenpasspflichtig. Daher stellen wir seit diesem Datum für jede Pflanzenpartie die wir liefern, einen Pflanzenpass aus. Dieser befindet sich auf dem Lieferetikett, dass jeweils an einer Pflanze der Partie angebracht ist. Wenn Sie pflanzenpasspflichtige Pflanzen erhalten sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Daten aufzubewahren. Um Ihnen diese Aufbewahrungspflicht zu erleichtern, drucken wir die benötigten Informationen auf unsere Lieferscheine. Wenn Sie diesen aufbewahren, kommen Sie Ihrer Aufbewahrungspflicht nach und es ist NICHT notwendig, die Etiketten aufzubewahren.
Der Pflanzenpass ist folgendermaßen aufgebaut:
Der Text „Plant Passport“ sowie die EU-Flagge
Die verschiedenen Buchstaben stehen für:
A - Gattungsname
B - Registernummer unseres Betriebes beim Pflanzenschutzdienst
C - Rückverfolgbarkeitscode/td>
D - Ursprungsland
Den Gattungsnamen finden Sie in der jeweiligen Position auf dem Lieferschein, die Registernummer finden Sie am Ende des Lieferscheins, der Rückverfolgbarkeistcode setzt sich aus der Jahreszahl (Datum) und der Auftrags- sowie Positionsnummer zusammen. Auch diese finden Sie auf dem Lieferschein. Das Ursprungsland ist hinter jeder Position zu finden.
Diese neuen und umfangreicheren Auflagen dienen dem rechtzeitigen Auffinden und der Eindämmung bzw. Ausrottung beim Auftritt von Schädlingen, die bisher nicht oder nur wenig in der EU aufgetreten sind.
Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit helfen, diese neue EU-Richtlinie umzusetzen. Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, stehen wir jederzeit gerne persönlich am Telefon oder auch per Mail zur Verfügung.
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