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Pflanzen der Erwin Vogt Forstbaumschulen GmbH

AGB

1. Wir liefern nur zu unseren nachstehenden Lieferungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit. Unsere Lieferungsbedingungen gelten nicht nur für Bestellungen, die aufgrund unserer gültigen Preisliste getätigt werden, sondern auch für alle weiteren Geschäfte.

2. Unsere Preisliste stellt ein unverbindliches Angebot dar. Ein Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Preise: Alle Preise gelten in Euro und rein netto ab Betrieb, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.


Bei (Forst)-Pflanzen werden Mengen ab 500 Stück mit dem Tausenderpreis, Mengen unter 500 Stück je Baumart, Herkunft, Altersklasse und Sortierung mit dem Hunderterpreis berechnet. Kleinstmengen unter 100 Stück werden grundsätzlich nur in Zusammenhang mit Sammelbestellungen angenommen. Hier beträgt der Aufpreis 100% vom jeweiligen Listenpreis.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, etwa die Vereinbarung von Nachnahme, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.


Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Verpackung, Versand: Der Versand, einschließlich Anfuhr, geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, sofern keine entgegengesetzten Abmachungen vorliegen. Sofern Franko-Lieferung vereinbart ist, versteht sich diese frei LKW frei Revierförsterei mit einer Abladestelle auf LKW-befahrbaren Wegen. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

5. Das Packmaterial wird dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Qualität, Muster, Maße: Bei Bündelung und Sortierung sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der Größe der Pflanzen Abweichungen nach oben und unten zulässig, soweit diese Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind. Muster zeigen stets nur die Durchschnittsbeschaffenheit. Die Pflanzen der Lieferung müssen daher nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen.

7. Gewährleistung: Geliefert wird Pflanzenmaterial in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Qualitätsabweichungen sind ebenso wie Abweichungen hinsichtlich Art und Sorte zulässig, soweit sie dem Käufer nach dem Vertragszweck zumutbar sind.

Ist die Lieferung für die vom Käufer vorgesehen Verwendung infolge einer Qualitäts-, Art- und Sortenabweichung nicht geeignet, so hat der Verkäufer hierfür nur einzustehen, wenn er von der vorgesehenen Verwendung wusste.

Eine Gewähr für das Anwachsen der gelieferten Pflanzen kann grundsätzlich nicht übernommen werden, da sich die Pflanzen nach Auslieferung nicht mehr im Einflussbereich des Verkäufers befinden.

Eine Anwuchsgarantie für Pflanzen setzt die Pflanzung durch uns voraus, die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten ist. Mit dieser Anwuchsgarantie wird ein Austreiben der Pflanzen in der auf die Pflanzung folgenden Vegetationsperiode gewährleistet. Höhere Gewalt, wie Verbiss, nicht zu erwartender Frost oder nicht zu erwartende Trockenheit sowie besonderer Insektenbefall sind in der Garantie nicht eingeschlossen. Eine vorbeugende Behandlung der Pflanzen gegen Schädlinge kann gesondert vereinbart werden. Für die Wirksamkeit der Mittel, die grundsätzlich nach Herstellerangaben angewendet werden, können wir keine Garantieerklärung abgeben.

8. Mängel: Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343, 344 HGB, findet § 377 HGB Anwendung. Die Ware ist bei Ablieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Wahrnehmbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware mitzuteilen. Die Mängel sind genau anzugeben. Bei begründeter Beanstandung nehmen wir die Ware zurück. Zu Schadensersatzleistungen wegen etwaiger Mängel der Pflanzen oder aus den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, der positiven Vertragsverletzung oder der unerlaubten Handlung sind wir nicht verpflichtet, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.


Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach § 445 b BGB bleibt unberührt.

9. Höhere Gewalt entbindet die Vertragspartner von eingegangenen Vereinbarungen. Die Gültigkeit oder Auftragsbestätigung versteht sich vorbehaltlich guten Ernteeingangs.

10. Gesamthaftung: Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 8823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.


Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.


Das vorbehaltene Eigentum geht auch dann nicht verloren, wenn der Besteller die gelieferte Ware vorübergehend auf seinem oder fremden Grundbesitz einpflanzt. Bei Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes Miteigentum an den vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der Forderung des Käufers mit der Erteilung des Lieferungsauftrages als vereinbart. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten sind unzulässig. Wenn der Käufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die noch im Eigentum des Verkäufers stehende Ware weiterveräußert, gelten die aus der Weiterveräußerung ihm erwachsenden Forderungen als mit dem Zeitpunkt der Lieferung an der Verkäufer abgetretenen bis zur Höhe der dem Erstverkäufer zustehenden Ansprüche.

12. Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

13. DSGVO: Unsere Erklärung zu der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website www.vogt-forstbaumschulen.de

Stand 08/2024

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