Nach dem Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut sind derzeit in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 200.000 ha Waldbestände der 26 forstlich wichtigsten Baumarten als „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ für die Beerntung zur Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut zugelassen.
Aus der Gesamtfläche dieser Bestände werden durch die Deutsche Kontrollvereinigung genetisch besonders wertvolle Bestände als Sonderherkünfte ausgewählt und mit einem gebietstypischen Namen versehen (z.B. Traubeneiche „Sonderherkunft Spessart“). Das aus diesen Beständen gewonnene Vermehrungsgut erhält mit der DKV-Anerkennung ein unverwechselbares, wettbewerbsrechtlich geschütztes RAL-Gütesiegel, das dem Verbraucher in hohem Maße herkunftsgesichertes und hochwertiges forstliches Vermehrungsgut garantiert.
Neben den Baumarten, die dem Forstsaatgutgesetz unterliegen, erkennt die DKV auch weitere, ökologisch wie ökonomisch bedeutsame forstliche Nebenbaumarten wie Bergulme, Hickory, Schwarznuss oder Feldahorn als sog. Kontrollzeichenherkünfte an und führt diese wie die Sonderherkünfte in einem DKV-Register, das Grundlage für die Ernteerkundung ist und Interessierten auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Auswahl der Bestände erfolgt durch den Kontrollausschuss der DKV, der sich sowohl aus Vertretern des Staatswaldes (4 Mitglieder), der übrigen Waldbesitzarten (4 Mitglieder) und der Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe (5 Mitglieder) zusammensetzt.
Die Anforderungen an die vom Kontrollausschuss im Einvernehmen mit den obersten Forstbehörden der Länder nach phänotypischen Gesichtspunkten ausgewählten Bestände liegen deutlich über den gesetzlichen Mindestnormen. Dies wird auch darin deutlich, dass bundesweit lediglich rund 20.000 ha Sonderherkünfte ausgeschieden sind. Das entspricht etwa 10% der nach Forstsaatgutgesetz zugelassenen Bestände. Dennoch steht durch bundesweite Anerkennungen bei allen Baumarten eine breite Palette der verschiedensten Sonder- oder Kontrollzeichenherkünfte zur Verfügung, die einen Großteil der forstlich wichtigsten Standortsbereiche abdecken und einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der genetischen Variabilität leisten.
Bei den Baumarten, die nicht dem Forstsaatgutgesetz unterliegen (Kontrollzeichenherkünfte), hat die DKV im Anhalt an die gesetzlichen Normen eigene Qualitäts- und Anerkennungsrichtlinien festgelegt und wendet diese bei der Auswahl an.
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